Kosten der Therapie

Vor Beginn der Behandlung erstellen wir gerne einen Kostenvoranschlag zur Vorlage bei der gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung.
Nicht immer übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten. Häufig aber in speziellen Fällen oder im Rahmen einer Einzelfallentscheidung.

Die privaten Krankenkassen und Berufsgenossenschaften übernehmen die Kosten der Therapie in der Regel entsprechend den gewählten Tarifen. Die Therapie bei vielen Indikationen ist beihilfefähig. D.h. auch bei Polizei-, Forst und Feurwehrangehörigen sowie z.B. Pfarrern ist eine

Die Abrechnung erfolgt analog der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ). Aktuell liegen die (vom Dachverband empfohlenen) Kosten bei mindestens 210,- EUR pro Behandlungseinheit.
WIR EMPFEHLEN FOLGENDES VORGEHEN:
Unserer ärztliche Beratung wird Sie sorgfältig und umfassend über die Chancen und Risiken der HBO-Therapie informieren
Wir stellen einen kombinierten Kostenvoranschlag/Kostenerstattungsantrag aus
Sie entscheiden über die Durchführung der Behandlung, ggf. mit Rücksprache Ihrer behandelnden Ärzte

Privatversicherungen
(Privatpatienten) Private Krankenversicherungen erstatten in der Regel ihren Versicherten die Therapiekosten

Mitarbeiter des
Öffentlichen Dienstes
(Beamte, Lehrer) Bei folgenden Indikationen ist die HBO-Therapie beihilfefähig:

• mit Perzeptionsstörungen des Innenohres verbundenem Tinnitusleiden
• Kohlenmonoxidvergiftung, Gasembolie, Gasgangrän
• chronische Knocheninfektion, Septikämie, schwere Verbrennung
• periphere Ischämie

Polizeibeamte Freie Heilfürsorge nach Rücksprache mit der Abt. V – Ärztliche Betreuung / Entscheidung durch diese Abteilung in der Regel positiv

Berufsgenossenschaften
(Arbeitsunfälle) Empfehlung durch die BG, den Durchgangsarzt oder durch den H-Arzt: Kostenzusage der zuständigen Berufsgenossenschaft erfolgt direkt an das Druckkammerzentrum
(§ 26 Abs. 1 SGB VII „mit allen geeigneten Mitteln möglichst frühzeitig“)

Gesetzliche Krankenkassen Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Behandlungskosten derzeit nur in bestimmten Fällen oder als Einzelfallentscheidung

Anmerkungen • Behandlungsbeginn nach Klärung Kostenträger/Drucktauglichkeitsuntersuchung
• weitestgehende Unterstützung der Patienten durch Druckkammerzentrum bei Kostenerstattungsanträgen